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Section Control auf der Mahü
Blaue Punkte entlarven die Raser – justament ein Polizeibus rumpelt als erstes in die Falle. Wirklich regelkonform verhalten sich nur die Fußgänger. Wären seitliche Abstände nicht sinnvoller als ein Tempolimit, an das sich niemand hält?
Dank blauer Punkte ist nun leicht feststellbar, wer sich in der Fußgängerzone an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit von 5 km/h hält. Es sind – wenig überraschend – die Fußgänger. Dass ausgerechnet ein Polizeiauto als erstes in die Falle tappte, ist dann aber doch bemerkenswert. Aber der Reihe nach.
Am 26. November wurden in Anwesenheit von allerlei Politprominenz neben der U-Bahn-Baustelle auf der Mariahilfer Straße blaue Punkte auf die Fahrbahn gemalt. Das erklärte Ziel: Die Entflechtung von Rad- und Fußverkehr. Ob diese Maßnahme hilft, wird sich noch zeigen. Praktisch sind diese in konstantem Abstand gemalten Punkte allemal. Auf Filmaufnahmen kann so leicht abgezählt werden, wie viele Meter ein Fahrzeug innert einer bestimmten Zeitspanne gefahren ist und damit das Tempo genau berechnet werden. Noch während der Dreharbeiten fährt ein nichts ahnender Gesetzeshüter⚲ ⚲ →Gendern 2.0 in die Falle: Die 12 km/h, mit denen er (ohne Blaulicht!) durch die Engstelle rauscht, sind weit mehr als das Doppelte des Erlaubten!
Ein Skateboarder brachte es locker auf 20, ein E-Rollerfahrer auf 36 km/h. Gemächliche Radler sind mit 10, die flotten mit 17 km/h unterwegs. Nur die Fußgänger bleiben fast alle im Rahmen – den schnellsten hab ich mit 5,66 km/h »geblitzt« – das wollen wir ihm durchgehen lassen.
Warum keinen seitlichen Mindestabstand?
Offensichtlich handelt es sich bei dem zum Schutze von Fußgehenden erlassenen Tempolimit um eine wenig praktikable Vorschrift, die folgerichtig ignoriert wird. Intuitiv wissen alle: Bei genügend Abstand zum Fußgänger, kann schneller als 5 km/h gefahren werden, ohne dass dieser auch nur im Entferntesten gefährdet wird. Was mir als Fußgänger aber unangenehm ist – und ab einem gewissen Alter auch nachvollziehbar gefährlich! – sind Radler, die nur wenige Zentimeter an mir vorbeiziehen. Ein kleiner Schritt zur Seite und schon haben wir eine Kollision. Für jüngere mögen blaue Flecken rasch vergessen sein, ältere Menschen liegen damit schnell einmal im Spital.
Leider sieht die StVO derzeit noch keine seitlichen Mindestabstände für das Vorbeifahren an Fußgängern vor. Ich denke eine solche Regelung könnte dazu beitragen, Mobilitätskonflikte zu entschärfen. Sie würde nachvollziehbare Regeln dafür schaffen, wie Fahrzeuglenker auf die zu Fuß Gehenden Rücksicht nehmen sollten.
Berechnungsmethode
Wer gerne mit eigenen oder mit von anderen aufgezeichneten Filmen rechnen möchte, findet hier die Erklärung.
Der Abstand von Punkt zu Punkt beträgt 1,35 m. Die Bildrate (framerate) des Films ist in den Eigenschaften der Datei zu finden. Üblich sind 25 oder 30 fps. Wir nehmen als Beispiel den W24-Beitrag. Der Polizeibus fährt beim Frame 2666 über den ersten Punkt. Bei Frame 2726 hat er den 6. Folgepunkt passiert. Das ergibt eine Strecke von 8,1 m. Die Bildrate von 25 fps ergibt eine Zeit von 2,4 s für die Differenz von 2726 minus 2666. Das wiederum resultiert in einer Geschwindigkeit von 3,38 m/s . In km/h ausgedrückt: 12,15.
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