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Radwegsalat Operngasse
Ein sanierter Radweg sorgt für Verwirrung und verschlechtert die Situation für Radfahrende.
Erratum: In einer früheren Version wurde fälschlicher Weise behauptet, der Radweg wäre erst seit der Sanierung benutzungspflichtig. Weiters wurde nicht berücksichtigt, dass ein Mehrzweckstreifen trotz benutzungspflichtigen Radweges sehr wohl beradelt werden darf. In der Operngasse (1. Bezirk, innerhalb des Rings) wurde der Radweg saniert. Die neuen Bodenmarkierungen springen ins Auge und weisen ihn als benutzungspflichtig aus. Das widerspricht aber den Bodenmarkierung auf der rechten Fahrspur, die diese als Mehrzweckstreifen ausweist. Also was jetzt?
Der Stadt Wien und ihren Fachdienststellen ist das anscheinend wurscht:
Die vorhandene Verkehrssituation ist das Ergebnis eines durchgeführten verkehrsbehördlichen Ermittlungsverfahrens unter Miteinbeziehung von Fachdienststellen (MA 28 usw.), der Landespolizeidirektion Wien sowie der Bezirksvorstehung für den 1. Bezirk. Eine Abänderung der Verkehrssituation ist derzeit nicht vorgesehen.
Und dass die Polizei auch nicht mehr durchblickt, habe ich erst neulich erfahren dürfen.
Das eigentliche Problem
Die Situation ist insofern besonders bizarr, weil der ab dem Ring stadtauswärtsführende Abschnitt der Operngasse eben genau diese Wegeführung berücksichtigt. Dort ist der Radweg nur stadteinwärts als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Stadtauswärts darf dort auch auf den Fahrbahnen geradelt werden, um ohne gefährliche Spurwechsel zum Radweg zu gelangen.
Empfehlung an die Stadt
Die Benutzungspflicht des Radwegs im ersten Teil der Operngasse sollte klar und deutlich aufgehoben werden. Dafür müssen lediglich die Schilder getauscht und einige Bodenmarkierungen geändert werden. Dann wäre die Signalisierung eindeutig und Radfahrende werden nicht dazu verleitet, die gefährlichen Spurwechsel in Kauf zu nehmen, um den Wientalradweg von der Albertina aus anzufahren.
Die Lösung, dass das Fahren auf ein kaum erkennbarer Mehrzweckstreifen, die Pflicht aus dem §68 Abs. 1 StVO bereits erfüllt und es damit theoretisch erlaubt sei, über diesen in die Operngasse zu fahren, ist wohl nur juristischen Feinspitzen geläufig. Vor allem endet dieser markierte Mehrzweckstreifen vor der stadteinwärtigen Nebenfahrbahn am Ring in einem radfahrerischen Niemandsland. Also absteigen und über die Nebenfahrbahn Schieben wäre wohl die korrekte Vorgangsweise. Dann über den auf den Gehweg gemalten Radlstreifen den Ring queren und sich letztendlich wieder in den Fließverkehr einordnen. Das kann es wirklich nicht sein.
Quellen
Danke an Roland Romano von der Radlobby für seine Hinweise auf meine Fehlannahmen in einer früheren Version dieses Artikels. (Siehe Marginalie Erratum am Beginn des Textes.)
Mobilitätsagentur Wien. Radwegebenutzungspflicht in der Operngasse aufgehoben 🌐
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