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Das Quellen-Dilemma – wenn Belege einfach verschwinden
Um eine Debatte zu versachlichen, müssen die Quellen offengelegt werden. Online kollidiert das möglicherweise mit dem Urheberrecht.
Wenn ich in einem Beitrag auf einen fremden Artikel, eine Sendung oder einen Podcast verweise, tue ich das aus einem einfachen Grund: Eine Debatte lässt sich eher sachlich führen, wenn die Quelle offen liegt und alle nachprüfen können, worauf ich mich stütze. Das ist online schwieriger, als man denkt. Denn die Quelle, auf die ich heute verlinke, gehört mir nicht – und morgen ist sie vielleicht weg, verändert oder nur noch gegen Bezahlung einsehbar. Als Zeitungen bevorzugt auf Papier gedruckt und gelesen wurden, gab es dieses Problem so nicht. Denn den Ausschnitt konnte ich aufbewahren und ich durfte davon ausgehen, dass meine Leser ebenfalls die selbe Zeitung oder die gleiche Buchausgabe zur Hand hatten.
Ich kann eine externe Onlinequelle naturgemäß nicht kontrollieren. Diese Unsicherheit hat Folgen: Entweder ich verzichte auf gesicherte Quellenangaben oder ich mache mich über das Urheberrecht angreifbar. Das nenne ich das Quellen-Dilemma, und es trifft nicht mich allein, sondern ein jedes, das online faktenbasiert argumentieren will.
Wie Quellen unbrauchbar werden
- Verschwunden – durch Entscheidung des Herausgebers, technische Gebrechen oder gesetzliche Schranken. Öffentlich-rechtliche Mediatheken etwa löschen Sendungen.
- Verschoben – die Quelle lebt weiter, aber auf einer Plattform, auf die ich nicht verlinken möchte, weil sie datenschutzwidrig agiert. Wer datenkritisch schreibt und dann auf ein mit Datenkraken kooperierendes Nachrichten- oder ein Videoportal verlinkt, führt justament jenen Plattformen weitere Nutzer und Daten zu, die er kritisiert.
- Verändert – ein Text wird nachträglich still editiert. Schon die bloße Möglichkeit reicht: Wer sich auf eine Quelle beruft, möchte sich selber sicher sein und anderen belegen können, dass sie zum Zeitpunkt der Bezugnahme so und nicht anders dastand.
- Verriegelt – die Quelle existiert noch, verschwindet aber hinter einer Bezahlschranke. Für die Leser ist sie damit ohne Abo nicht mehr überprüfbar.
Meine Notlösung: ein anlassbezogenes Belegarchiv
Aus oben genannten Gründen, sichere ich zitierte Quellen inzwischen selbst. Texte lege ich als PDF/A ab PDF/A ist ein für die Langzeitarchivierung normiertes PDF-Format – es bettet alles Nötige ein, damit ein Dokument auch in Jahren noch unverändert lesbar bleibt. , Sendungen spiegle ich auf meinen eigenen PeerTube-Server. In meinen Artikeln verlinke ich dann beides: das Original und meine Kopie. Stirbt das Original, bleibt der Beleg.
Damit betreibe ich faktisch ein kleines Archiv – aber ein anlassbezogenes: Es enthält nur Werke, die ich selbst besprochen habe, nicht wahllos alles, was mir unterkommt. Ich verdiene damit nichts, es gibt keine Werbung und ich will auch keine Spenden. Die Kopien versehe ich mit einem nofollow, damit Suchmaschinen sie nicht als Duplikat des Originals werten.
Warum ich Plattformen nicht einfach direkt verlinke, habe ich an anderer Stelle ausführlicher beschrieben – etwa dazu, wie der überwachungskapitalistische Komplex funktioniert und warum Datenhoheit keine Nebensache ist.
Wo das mit dem Urheberrecht kollidiert
Und hier beginnt das Dilemma. Denn eine fremde Quelle vollständig zu speichern und wieder öffentlich zugänglich zu machen, ist urheberrechtlich meinem bisherigen Wissensstand nach nicht eindeutig gedeckt.
Das Zitatrecht erlaubt mir, aus einem Werk zu zitieren – aber wie weit reicht das? Ich speichere bewusst den ganzen Artikel und nicht nur den zitierten Absatz, weil ein Zitat ohne seinen Kontext wenig wert ist. Die Grenze zwischen zulässigem Beleg und unzulässiger Vollkopie ist eben unscharf. Dazu kommt der Unterschied zwischen einer privaten Kopie und dem öffentlichen Zurverfügungstellen – und bei ganzen Sendungen wird es endgültig heikel.
Dass diese Grenzen unklar sind, ist keine Ausrede von mir, sondern lässt sich an Streitfällen ablesen – ich habe dabei den Streit zwischen Eva Dichands »Heute« und der »Tagespresse« im Kopf: Dort ging es zwar um ein Foto und nicht um einen Text, aber der Fall zeigt, wie unscharf die Grenze zwischen Satire, Übernahme und Urheberrecht verläuft. Als Laie kann ich solche Fälle nicht abschließend beurteilen. Aber ich sehe, dass selbst Fachleute hier lange streiten.
Zwei Vorbilder, zwei Grauzonen
Ich bin nicht der Erste, der Quellen sichert. Zwei Einrichtungen dienen mir als Orientierung – und zeigen zugleich, wie unterschiedlich mit dem Recht umgegangen wird.
Das Webarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek darf den österreichischen Teil des Netzes (.at-Domains und Seiten mit Österreich-Bezug) nahezu vollständig sichern, macht ihn aber nur an Terminals vor Ort einsehbar. Es kopiert also breit, schränkt dafür den Zugang eng ein. Das Internet Archive
auch bekannt als »Wayback-Machine« oder unter der URL archive.org
wiederum ist weltweit offen zugänglich, sichert Inhalte aber nur bis zur Bezahlschranke und agiert international weitgehend ungehindert.
Mein Archiv liegt dazwischen: enger im Umfang als beide – nur was ich bespreche –, aber offener im Zugang als die Nationalbibliothek. Ob das rechtskonform ist, ist die Frage, die ich nicht selbst beantworten kann.
Warum ich Rechtssicherheit für Belegkopien für wichtig halte
Hier kommt mein Standpunkt: Ich halte es für ein öffentliches Interesse, dass einmal publizierte, gesellschaftlich relevante Inhalte überprüfbar bleiben.
Der Zielkonflikt: Datenschutz (Umgehung datenschutzrechtlich fragwürdiger Plattformen), Pressefreiheit und die Überprüfbarkeit von Debatten einerseits. Das Urheberrecht sowie das wirtschaftliche Überleben Medienschaffender andererseits. Beides ist zu beachten und muss unter einen Hut gebracht werden.
Wer ein Werk schafft, hat ein berechtigtes Interesse daran, zu bestimmen, was damit geschieht. Ein Belegarchiv, das sich über dieses Interesse einfach hinwegsetzt, wäre keine Lösung, sondern nur ein neues Problem. Die Frage ist also nicht »Urheberrecht ja oder nein«, sondern wie viel Archivierung im öffentlichen Interesse zulässig sein soll, ohne das Urheberrecht über Gebühr auszuhöhlen.
Darüber will ich reden
Ich habe deshalb einen Trialog vorgeschlagen und bei der re:publica 2026 eingereicht: ich als Blogger, gemeinsam mit einer medienrechtskundigen Person Angefragt war eine Medienrechtsanwältin, die leider knapp vor Einreichung abgesagt hat. für den juristischen Realitäts-Check und dem Grünen Netzpolitik-Sprecher Süleyman Zorba für die politische Frage, ob sich das Recht ändern müsste.
Bis dahin bleibt meine Praxis eine Notlösung in einer Grauzone. Falls du selbst zitierst und archivierst – oder gute Gründe hast, warum ich es lassen sollte –, schreib mir. Gemeinsam finden wir schneller eine Lösung.
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