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Avaaz und WeMove Europe: Petitionsplattformen im Check
Ein Nachtrag zum Plattformvergleich vom April: zwei europaweit tätige Kampagnenorganisationen und ihr Umgang mit den Daten der Unterstützer.
Weder Avaaz noch WeMove Europe kann ich uneingeschränkt empfehlen. Avaaz gleicht die E-Mail-Adressen seiner Unterstützer mit Facebook ab, um dort gezielt Werbung zu schalten – und stellt das in seiner Datenschutzerklärung verharmlosend dar. WeMove Europe behält sich in seiner Datenschutzerklärung dasselbe vor; ob es davon Gebrauch macht, lässt sich von außen nicht feststellen.
Anlass ist die Frage eines Lesers, der meinen Artikel im SOL-Magazin und den Vergleich der Petitionsplattformen auf diesem Blog gelesen hatte: Wie sind Avaaz und WeMove Europe einzuschätzen? Beide fehlten in meiner Übersicht, beide sind europaweit aktiv. Geprüft habe ich, wie im April, vor allem den Datenschutz.
Avaaz
Avaaz ist der Betriebsname der Avaaz Foundation, einer im US-Bundesstaat Delaware registrierten Non-Profit-Organisation. In der Datenschutzerklärung heißt es zunächst:
»Avaaz vermietet oder verkauft Ihre persönlichen Daten nicht.«
Das stimmt insofern, als kein Geld an Avaaz fließt. Einige Absätze weiter steht aber, an wen Daten dennoch gehen:
»Facebook Marketing: Wir können Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Facebook-ID für die Teilnahme an den Programmen ›Facebook Custom Audiences‹ und ›Facebook Lookalike Audiences‹ verwenden. […] Dazu senden wir zunächst einen digitalen Fingerabdruck Ihrer Daten an Facebook – nicht Ihre tatsächlichen personenbezogenen Daten – und Facebook prüft anschliessend, ob diese mit dem Fingerabdruck ihrer Daten übereinstimmen. Wenn eine Übereinstimmung erzielt wird, werden möglicherweise Kampagnen-Anzeigen von Avaaz angezeigt, wenn Sie auf Facebook zugreifen.«
Die Beruhigung »verkauft ihre persönlichen Daten nicht« halte ich für irreführend. Der »digitale Fingerabdruck« ist eine umgerechnete (»gehashte«) Form der E-Mail-Adresse, die Facebook seinen eigenen Konten zuordnen kann – dafür wird er ja übermittelt. Nach der DSGVO bleiben solche pseudonymisierten Daten personenbezogene Daten. Art. 4 Z 5 DSGVO definiert die Pseudonymisierung, Erwägungsgrund 26 hält fest, dass pseudonymisierte Daten, die sich mit zusätzlichen Informationen einer Person zuordnen lassen, als Informationen über eine identifizierbare Person zu betrachten sind. Facebook weiß danach, welche seiner Nutzer auf der Liste von Avaaz stehen – sonst könnte es ihnen die Anzeigen nicht gezielt zeigen. Mit den Lookalike Audiences sucht Facebook anhand der Profile dieser Unterstützer zusätzlich nach Menschen mit ähnlichem Profil.
Damit landet jene Information beim überwachungskapitalistischen Komplex, die A-SIT als besonders schützenswert einstuft: welche politischen Anliegen jemand unterstützt. Siehe das Zitat im Abschnitt Datenschutz als Voraussetzung für Demokratie.
Dazu kommt Google Analytics, das Avaaz einsetzt, um »zu analysieren, […] wie Sie die Website verwenden«. Schwammig bleibt eine Klausel zur Weitergabe an Dritte:
»In Zukunft können wir Ihre persönlichen Daten infolge einer Fusion, Akquisition, Reorganisation oder eines ähnlichen Vorgangs an Dritte weitergeben.«
Wer diese Dritten wären und was als »ähnlicher Vorgang« gilt, bleibt offen.
WeMove Europe
WeMove Europe ist eine europäische Genossenschaft (WeMove Europe SCE mbH) mit Sitz in Berlin. Laut Datenschutzerklärung verkauft sie Daten nicht. Die Liste der Cookies, die das Consent-Tool Cookiebot bei seinem letzten Scan der Seite gefunden hat, ist lang, aber wenig bedenklich: Für Statistiken wird das datenschutzfreundliche Matomo verwendet, alle Marketing-Cookies stammen von YouTube, etwa
»YSC: Registriert eine eindeutige ID, um Statistiken der Videos von YouTube, die der Benutzer gesehen hat, zu behalten.«
Dazu kommt ein Detail im Quelltext der Petitionsseiten: Sie laden die Programmbibliothek jQuery von einem Server von Google (ajax.googleapis.com), ohne vorher um Zustimmung zu fragen. Liegt die Datei noch nicht im Browser-Speicher, erhält Google dabei die IP-Adresse der Besucher. Was Google damit macht, ist nicht bekannt.
Das Landgericht München I hat das gleichartige Einbinden von Google Fonts ohne Einwilligung als Verstoß gegen die DSGVO gewertet, weil dabei die IP-Adresse an Google weitergegeben wird (Urteil vom 20. Jänner 2022, 3 O 17493/20).
Da es sich um eine Version aus dem Jahr 2012 handelt, dürfte das eher ein Überbleibsel als Absicht sein.
WeMove müsste sich vielleicht nur von YouTube und Google trennen.
Allerdings behält sich WeMove in seiner Datenschutzerklärung mehr vor, als derzeit auf der Seite zu finden ist. Als mögliche Tracking-Cookies werden dort neben Matomo auch das Meta (Facebook) Pixel, Google Ads & Remarketing und das LinkedIn Insight Tag genannt. Und für Werbekampagnen auf Facebook, LinkedIn oder mit Google Ads heißt es: »we might use your personal information to increase the efficiency of advertising.« Übersetzt etwa: Wir verwenden möglicherweise deine persönlichen Daten, um die Werbung wirksamer zu machen. Das beschreibt im Kern dieselbe Praxis wie bei Avaaz, nur vager formuliert. Ein Meta-Pixel, ein LinkedIn-Tag oder Google Ads finden sich derzeit weder in der Cookie-Liste noch im Quelltext der Petitionsseiten. Ob WeMove E-Mail-Adressen für Werbung an Facebook übermittelt, lässt sich von außen aber nicht prüfen: Dieser Abgleich läuft direkt zwischen den Servern, dafür braucht es kein Cookie auf der Website.
Übersicht
Die Tabelle aus dem Vergleich der Petitionsplattformen, ergänzt um die beiden Plattformen:
| Plattform | Typ | Bereich | Datenschutzniveau | Altersgrenze | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Europäisches Parlament | öffentlich/rechtlich | Tätigkeitsbereiche der EU, die die einbringende Person persönlich betreffen | hoch | keine | EU-Bürger und alle mit Hauptwohnsitz in einem EU-Staat |
| Österreichisches Parlament | öffentlich/rechtlich | Bundesmaterie | hoch | 16 Jahre | Österr. Staatsbürger |
| Stadt Wien | öffentlich/rechtlich | Landesmaterie | hoch, ID Austria | 16 Jahre | Hauptwohnsitz in Wien |
| openPetition | Stiftung | international, Schwerpunkt DACH | gut | keine | keine |
| WeMove Europe | Genossenschaft | EU | gut, mit Vorbehalt | keine Angabe | keine |
| mein #aufstehn | Verein | Österreich | fragwürdig | keine | keine |
| Avaaz | Non-Profit-Organisation nach US-Recht | weltweit | mangelhaft | 16 Jahre, darunter mit Einwilligung der Eltern | keine |
| Change.org | gewinnorientiertes Unternehmen nach US-Recht | weltweit | unterirdisch | 16 Jahre | keine |
Quellen
Avaaz. Datenschutzrichtlinien (Stand 1. Jänner 2025, abgerufen am 24. September 2026) 🌐
WeMove Europe. Privacy Policy (Stand 5. September 2025, abgerufen am 24. September 2026) 🌐
WeMove Europe / Cookiebot. Cookie-Liste aus dem Cookiebot-Scan vom 8. September 2026 (angezeigt im Cookie-Banner von wemove.eu)
WeMove Europe. Petitionsseite »Ewigkeitschemikalien jetzt verbieten!« (Quelltext abgerufen am 24. September 2026) 🌐
LG München I. Endurteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20 (Google Fonts) 🌐
Europäische Union. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 4 und Erwägungsgrund 26 🌐
Hinweis
Dieser Artikel ist wie alle meine Texte geschlechtergerecht formuliert. Gendern 2.0: Dass sich dies erst auf den zweiten Blick erschließt, ist durchaus beabsichtigt.
Dieser Artikel ist Teil der
Serie Petitionsplattformen
- 03.04.2026
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