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Ein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung und Tötung?

Nach den E-Mopeds sollen nun Fatbikes stärker kontrolliert werden. Die meisten verletzten Radfahrer auf Wiens Radwegen gehen aber auf PKW und LKW zurück.

Die Freude über das Verbot der E-Mopeds währte nicht lange. Die Essens­zusteller haben umgesattelt: Sie fahren jetzt mit Fat-Bikes, die äußerlich von einem Fahrrad nicht mehr zu unterscheiden sind. Laut STANDARD sind »zahlreiche E-Mopedfahrer« auf Fatbikes umgestiegen, »elektrisch angetriebene Räder mit auffallend breiten Reifen«. David Krutzler: Rund 100 E-Mopeds bisher abgeschleppt. Newsletter »Wienzeilen«, Der Standard, 8. Oktober 2026. Diese Fahrzeug­klasse verfügt, wie mir mein Nachbar neulich stolz präsentierte, über eine elektrische »Anfahrhilfe«. Dank dieser sausen sie mit einem Affenzahn über Stock und Stein, ohne relevant in die Pedale treten zu müssen. Oft sind diese Kon­struktionen illegal. Aber sie aus dem Verkehr zu ziehen, ist sehr aufwändig und benötigt allerlei technisches Gerät, das eine Polizei­streife nicht immer dabei hat. Als Fahrrad gilt ein Fatbike nur, wenn die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Nenndauerleistung 250 Watt nicht übersteigen (§ 1 Abs. 2a KFG). Die Anschiebehilfe ohne Treten ist im Regelfall bei rund 6 km/h limitiert. Manche Modelle lassen sich aber so manipulieren, dass sie deutlich schneller fahren, und per Tastendruck vor einer Kontrolle wieder drosseln. Die Polizei muss die Überschreitung bei einem Rollentest nachweisen. Quelle wie oben.


Schon werden Rufe nach neuen Maßnahmen laut. Finde ich gut. Noch besser fände ich es aber, wenn die Haupt­verursacher für Fahrrad­unfälle auf Radwegen in die Schranken gewiesen würden: Das ist nach wie vor der motorisierte, mehrspurige Verkehr, also Autos und LKW. Das gilt nicht nur für ganz Österreich, sondern auch für Wien!

Verletzte Radfahrer auf Radfahranlagen in Wien 2025 – nach vermutetem Hauptverursacher. Radfahranlagen sind Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen und Radfahrerüberfahrten. »E-Mopeds« wurden 2025 nicht getrennt erfasst. Sie sind daher nur ein Teil der E-Bikes/Pedelec-Gruppe. taa.lantschner.name

»Die E-Mopeds müssen weg!« zementiert das Gewohnheitsrecht des motorisierten Verkehrs auf Gefährdung anderer

Als Be­gründung für den Ruf nach weiter ver­schärften Maßnahmen höre ich: »Ich möchte nicht, dass es auf den Radwegen noch gefährlicher wird.« Kann ich nachvollziehen. Doch warum ist es denn auf den Radwegen oftmals ungemütlich bis gefährlich?

  • Weil sie viel zu eng gebaut wurden (damit der Auto­verkehr »seinen« Platz behält)!
  • Weil sie auf Anlagen errichtet wurden, die eigentlich den Fuß­gängern gehören sollten!
  • Weil es an den Schnitt­stellen zum motori­sierten Verkehr laufend zu brenzligen Situa­tionen und mitunter schweren Unfällen kommt!

Das Argument »Die E-Mopeds müssen weg, damit ich mich wieder sicher fühle!« akzeptiert still­schweigend die Gewohnheits­rechte des motori­sierten Verkehrs. Eben weil dieser so gefährlich wirkt – und es auch ist, wir sprechen hier von fahrlässiger Körper­verletzung bis hin zur Tötung! –, werden viel zu viele auf die ohnedies zu engen Rad- und Fußwege verdrängt. Wer sich also beim Radfahren wieder sicher fühlen will, wird nicht umhin­kommen, die von klein auf an­trainierte Akzeptanz automobiler Gewalt abzulegen. Eine Randgruppe, die deutlich unter 10 % der Unfälle verantwortet, E-Bikes und Pedelecs, E-Mopeds eingeschlossen, verursachten 2025 in Wien 39 von 461 verletzten Radfahrern auf Radfahranlagen (8,5 %). taa. für das eigene Unsicherheits­empfinden verantwortlich zu machen, ist absurd und löst die Probleme daher nicht.


E-Mopeds auf die Fahrbahn statt in den Müll!

Hinzu kommt, dass die letzte StVO-Novelle den existierenden »E-Mopeds« erlauben hätte können, auf der Fahrbahn zu fahren. Dann hätten wohl viele der Besitzer ihr Gefährt gerne behalten. Die Nicht-Be­nutzung der Radwege wäre für die Exe­kutive leicht zu kontrollieren gewesen: Ein E-Moped ist auch ohne komplizierten Rollentest sofort erkennbar.

E-Mopeds und Fatbikes sind auf der Fahrbahn gut aufgehoben. Nick van der Vegt

Doch dann hätten sich die Auto­fahrer mit den E-Mopeds arrangieren müssen. Das war offen­sichtlich nicht gewollt und so wurde einmal mehr auf Kosten der Zu­fuß­gehenden und der Rad­fahrer die dominante Rolle der Autos auf der Fahr­bahn festgeschrieben. Mit den schwer kontrollierbaren Fatbikes müssen sich jetzt erst wieder Fußgänger und Radler arrangieren.


Quellen

David Krutzler. Rund 100 E-Mopeds bisher abgeschleppt Newsletter »Wienzeilen«, Der Standard, 8. Oktober 2026.

RIS. Kraftfahrgesetz 1967, § 1 Anwendungsbereich Fassung in Kraft seit 1. Oktober 2026, Rechtsinformationssystem des Bundes. 🌐

Ingo Lantschner / taa. Verkehrsunfall-Analyse – Vollerhebung Filterbare Auswertung der Vollerhebung der Statistik Austria nach Bundesland, Bezirk, Jahr, Gebiet, Radfahranlage und Verkehrsart. 🌐

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