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Ein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung und Tötung?
Nach den E-Mopeds sollen nun Fatbikes stärker kontrolliert werden. Die meisten verletzten Radfahrer auf Wiens Radwegen gehen aber auf PKW und LKW zurück.
Die Freude über das Verbot der E-Mopeds währte nicht lange. Die Essenszusteller haben umgesattelt: Sie fahren jetzt mit Fat-Bikes, die äußerlich von einem Fahrrad nicht mehr zu unterscheiden sind. Laut STANDARD sind »zahlreiche E-Mopedfahrer« auf Fatbikes umgestiegen, »elektrisch angetriebene Räder mit auffallend breiten Reifen«. David Krutzler: Rund 100 E-Mopeds bisher abgeschleppt. Newsletter »Wienzeilen«, Der Standard, 8. Oktober 2026. Diese Fahrzeugklasse verfügt, wie mir mein Nachbar neulich stolz präsentierte, über eine elektrische »Anfahrhilfe«. Dank dieser sausen sie mit einem Affenzahn über Stock und Stein, ohne relevant in die Pedale treten zu müssen. Oft sind diese Konstruktionen illegal. Aber sie aus dem Verkehr zu ziehen, ist sehr aufwändig und benötigt allerlei technisches Gerät, das eine Polizeistreife nicht immer dabei hat. Als Fahrrad gilt ein Fatbike nur, wenn die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Nenndauerleistung 250 Watt nicht übersteigen (§ 1 Abs. 2a KFG). Die Anschiebehilfe ohne Treten ist im Regelfall bei rund 6 km/h limitiert. Manche Modelle lassen sich aber so manipulieren, dass sie deutlich schneller fahren, und per Tastendruck vor einer Kontrolle wieder drosseln. Die Polizei muss die Überschreitung bei einem Rollentest nachweisen. Quelle wie oben.
Schon werden Rufe nach neuen Maßnahmen laut. Finde ich gut. Noch besser fände ich es aber, wenn die Hauptverursacher für Fahrradunfälle auf Radwegen in die Schranken gewiesen würden: Das ist nach wie vor der motorisierte, mehrspurige Verkehr, also Autos und LKW. Das gilt nicht nur für ganz Österreich, sondern auch für Wien!
»Die E-Mopeds müssen weg!« zementiert das Gewohnheitsrecht des motorisierten Verkehrs auf Gefährdung anderer
Als Begründung für den Ruf nach weiter verschärften Maßnahmen höre ich: »Ich möchte nicht, dass es auf den Radwegen noch gefährlicher wird.« Kann ich nachvollziehen. Doch warum ist es denn auf den Radwegen oftmals ungemütlich bis gefährlich?
- Weil sie viel zu eng gebaut wurden (damit der Autoverkehr »seinen« Platz behält)!
- Weil sie auf Anlagen errichtet wurden, die eigentlich den Fußgängern gehören sollten!
- Weil es an den Schnittstellen zum motorisierten Verkehr laufend zu brenzligen Situationen und mitunter schweren Unfällen kommt!
Das Argument »Die E-Mopeds müssen weg, damit ich mich wieder sicher fühle!« akzeptiert stillschweigend die Gewohnheitsrechte des motorisierten Verkehrs. Eben weil dieser so gefährlich wirkt – und es auch ist, wir sprechen hier von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zur Tötung! –, werden viel zu viele auf die ohnedies zu engen Rad- und Fußwege verdrängt. Wer sich also beim Radfahren wieder sicher fühlen will, wird nicht umhinkommen, die von klein auf antrainierte Akzeptanz automobiler Gewalt abzulegen. Eine Randgruppe, die deutlich unter 10 % der Unfälle verantwortet, E-Bikes und Pedelecs, E-Mopeds eingeschlossen, verursachten 2025 in Wien 39 von 461 verletzten Radfahrern auf Radfahranlagen (8,5 %). taa. für das eigene Unsicherheitsempfinden verantwortlich zu machen, ist absurd und löst die Probleme daher nicht.
E-Mopeds auf die Fahrbahn statt in den Müll!
Hinzu kommt, dass die letzte StVO-Novelle den existierenden »E-Mopeds« erlauben hätte können, auf der Fahrbahn zu fahren. Dann hätten wohl viele der Besitzer ihr Gefährt gerne behalten. Die Nicht-Benutzung der Radwege wäre für die Exekutive leicht zu kontrollieren gewesen: Ein E-Moped ist auch ohne komplizierten Rollentest sofort erkennbar.
Doch dann hätten sich die Autofahrer mit den E-Mopeds arrangieren müssen. Das war offensichtlich nicht gewollt und so wurde einmal mehr auf Kosten der Zufußgehenden und der Radfahrer die dominante Rolle der Autos auf der Fahrbahn festgeschrieben. Mit den schwer kontrollierbaren Fatbikes müssen sich jetzt erst wieder Fußgänger und Radler arrangieren.
Quellen
David Krutzler. Rund 100 E-Mopeds bisher abgeschleppt Newsletter »Wienzeilen«, Der Standard, 8. Oktober 2026.
RIS. Kraftfahrgesetz 1967, § 1 Anwendungsbereich Fassung in Kraft seit 1. Oktober 2026, Rechtsinformationssystem des Bundes. 🌐
Ingo Lantschner / taa. Verkehrsunfall-Analyse – Vollerhebung Filterbare Auswertung der Vollerhebung der Statistik Austria nach Bundesland, Bezirk, Jahr, Gebiet, Radfahranlage und Verkehrsart. 🌐
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