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Franz-Josefs-Kai: erste Unfallspuren an der Gefahrenstelle
Am Franz-Josefs-Kai zeichnen sich erste Unfallspuren ab – und mit ÖAMTC und VCÖ haben sich nun auch zwei Verkehrsverbände zu Wort gemeldet.
Dies ist das zweite Update zur gefährlichen Kreuzung am Franz-Josefs-Kai – nach »Tödliche Falle am neuen Radweg« und »Noch immer keine Reaktion«. Diesmal gibt es zwei Neuigkeiten: Am Boden zeichnen sich erste Unfallspuren ab – und mit dem ÖAMTC und dem VCÖ haben sich nun zwei Verkehrsklubs zur Sache geäußert. ARBÖ und Radlobby ließen meine Anfrage hingegen unbeantwortet.
Erste Spuren am Boden
Mitte Juni tauchte im Radkummerkasten eine weitere Meldung zu genau dieser Kreuzung auf. Eine Radfahrerin beschreibt darin die immer gleiche Falle:
Für rechtsabbiegende Autofahrer ist – sobald sie eingebogen sind, nur noch die Fußgängerampel gegenüber ersichtlich. […] im ungünstigeren Fall entgeht man knapp dem Zusammenstoß bzw. sind auch tatsächlich dort schon Markierungen nach einem offensichtlich passierten Unfall am Boden.
Und tatsächlich: Auf dem Asphalt im Bereich der Radfahrerüberfahrt finden sich grüne Markierungen, wie sie bei einer Unfallaufnahme aufgesprüht werden.
Was genau dort vorgefallen ist, lässt sich derzeit nicht sagen. Die Markierungen deuten auf eine Fahrradunfallaufnahme hin, doch ein Zusammenstoß mit einem Kfz ist damit nicht gesichert. Eine Anfrage an die Landespolizeidirektion Wien ist unterwegs, aber noch unbeantwortet; in den Aussendungen der Polizei scheint kein passender Unfall auf. Festhalten lässt sich nur: Es gibt Spuren – und es gibt seit Monaten Meldungen, die vor solchen Vorfällen an dieser Kreuzung warnen.
Der ÖAMTC sieht sich die Stelle an
Erfreulich ist, wie der ÖAMTC mit der Anfrage umgegangen ist: nicht vom Schreibtisch aus, sondern vor Ort. Die Abteilung Verkehrssicherheit nahm einen Lokalaugenschein vor – so wie man sich das für eine fachlich solide Einschätzung wünscht.
Der Unterschied der Grünphase zwischen Fußgängerampel und Radfahrerampel beträgt ca. 8 Sekunden. Während des Lokalaugenscheines im Zeitraum von mehreren Phasenumläufen konnten keine Konflikte beobachtet werden – was selbstverständlich nicht ausschließt, dass solche nicht vorkommen. […] Die gegenständliche Verwendung eines Vier- oder Dreikammersignalgebers für Radfahrer vor der Kreuzung ist nicht zuletzt wohl aus diesen Gründen die bevorzugte Ausführung in anderen Ländern wie etwa den Niederlanden.
In zwei Punkten gebe ich dem ÖAMTC recht: Die Sichtbeziehungen an der Kreuzung sind gut, und getrennte Signalgeber für Fuß- und Radverkehr sind hier sinnvoll. Doch das Kernproblem bleibt: Radfahrer die bei Grün regelkonform queren, werden von abbiegenden Fahrzeugen – oft Bussen und LKW – gefährdet. Dem steht als Gegenargument bloß die Sorge gegenüber, ein Fußgänger könnte das Radsignal mehr oder weniger beabsichtigt missdeuten und die Rechtsabbieger behindern. Diese beiden Risiken stehen in keinem Verhältnis: Regelkonform bei grün einfahrende Radler dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt werden, in die Schleppkurve eines LKW zu geraten.
Der VCÖ antwortet – mehrfach und ausführlich
Am intensivsten hat sich der VCÖ mit der Sache befasst: über mehrere Runden, jeweils nach interner Rücksprache.
In dieser Diskussion wurde ein wesentlicher Punkt herausgearbeitet: Ein abbiegendes Fahrzeug muss immer auf die tatsächlich querenden Radfahrer und Fußgänger achten. Aus dem Fußgängersignal darf ein Lenker dabei gar nichts ableiten – weder aus Rot noch aus Grün. Denn selbst wenn die Fußgänger schon Rot haben, kann ein parallel verlaufender Radweg noch in der Grünphase sein, in der Radfahrer legal in die Kreuzung einfahren dürfen (und auch müssen). Das Fußgängersignal sagt über den Radverkehr schlicht nichts aus.
Von Seiten des VCÖ wurde auch angeregt, die Radfahrerüberfahrt rot einzufärben um die Situation zu entschärfen. Das ist sinnvoll, denn derzeit bleiben Rechtsabbieger zu oft erst auf der Überfahrt stehen, und erzwingen so gefährliche Ausweichmanöver der Radfahrenden.
Getrennte Phasen ja – aber beide Signale müssen sichtbar sein
Aus all den Rückmeldungen schält sich ein Punkt heraus, der mir vorher nicht so klar war: Verkehrsplaner halten getrennte Ampelphasen für Fußgänger und Radfahrer derzeit für sinnvoll. Und das ist gut so – die Räumzeit für Radfahrer ist kürzer, sie können also länger Grün haben als die Fußgänger nebenan.
Getrennte Phasen haben aber eine Bedingung, die hier missachtet wird: Beide Signale müssen für abbiegende Kfz sichtbar sein. Der Grund liegt auf der Hand. Ein Abbieger quert zuerst den Radstreifen, dann den Schutzweg, und muss beiden den Vorrang lassen. Verlässlich orientieren kann er sich nur, wenn er beide Signale auch sieht. An dieser Kreuzung aber ist das Fußgängersignal das einzige, das ein Abbieger überhaupt vor Augen hat – das Radsignal liegt hinter ihm. Die Anlage provoziert den Lenker damit zu jenem Fehlschluss, den er laut Vorschrift nie ziehen dürfte: »Fußgänger haben Rot, also habe ich freie Fahrt.« Die rechtliche Pflicht, auf querende Radfahrer zu achten, ändert nichts daran, dass die Anordnung der Signale den Irrtum fördert.
Die Konsequenz ist so einfach wie im vorigen Beitrag beschrieben: Am gegenüberliegenden Mast, wo die Kabel ohnehin liegen, gehört ein für die Abbieger sichtbares Radsignal. Dann sieht der Lenker, was tatsächlich gilt – statt zu raten.
Wien kann es auch anders
Dass es anders auch ginge, zeigt Wien an anderer Stelle selbst. An der Schönbrunner Straße etwa wurde ein kleines Vierkammer-Radsignal mit einer größeren zweifeldrigen Ampel kombiniert. Auch wenn die Kreuzungssituation eine ganz andere ist, sieht man doch, dass es diese Kombination durchaus gibt. Sinnvoller wäre meines Erachtens aber schon auch für die große Signalleuchte 3 Kammern zu spendieren. Sonst entsteht erst recht wieder Verwirrung.
Es ist also keine Frage des Könnens, sondern des Wollens.
Und die Stadt?
Während sich Verbände die Mühe machen, hinzufahren, nachzufragen und Stellung zu beziehen, bleibt eine Stelle weiter stumm: die zuständige Fachabteilung der Stadt Wien. Inzwischen liegen erste Unfallspuren am Boden, im Radkummerkasten trudeln weiter Beschwerden ein – und geändert hat sich an der Kreuzung nichts.
Die Frage aus dem ersten Beitrag steht damit unverändert im Raum: Muss wirklich erst jemand schwer zu Schaden kommen, bevor diese offensichtliche Gefahrenstelle entschärft wird?
Dank an den ÖAMTC und den VCÖ für die ausführlichen Rückmeldungen und die fachliche Auseinandersetzung.
Quellen: die Meldungen auf Sag’s Wien und im Radkummerkasten sowie der Schriftverkehr mit den genannten Klubs.
Dieser Artikel ist Teil der
Serie Verkehrsfallen
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